Kundengeldabsicherung
Nehmen Sie Kontakt mit dem Arcus Solutions-Team auf, indem Sie uns über den untenstehenden Link erste Informationen über Sie zukommen lassen. Unterstützt werden Sie von einem Mitglied des Underwriting-Teams:
Sie haben auch die Möglichkeit, die Studiendatei herunterzuladen, indem Sie auf den untenstehenden Link klicken. Es enthält alle Informationen, die wir benötigen, um Ihnen eine Lösung anbieten zu können, sowie die Liste der von uns benötigten Dokumente.
Sobald die Datei ausgefüllt ist, muss sie direkt an die Abonnementabteilung unter folgender Adresse gesendet werden: contact@arcus-solutions.fr
Gewerbetreibende benötigen für das Veranstalten von Pauschalreisen und das Zusagen verbundener Reiseleistungen eine Ausübungsberechtigung für Reiseleistungen.
Reiseleistungsausübungsberechtigte müssen durch eine Insolvenzabsicherung sicherstellen, dass im Falle einer Insolvenz bereits entrichtete Zahlungen (Anzahlungen und Teilzahlungen), die notwendigen Aufwendungen für die Rückbeförderung und gegebenenfalls die notwendigen Kosten für die Fortsetzung der Reise zurückerstattet werden.
Die Insolvenzabsicherung kann entweder durch Abschluss eines Versicherungsvertrages, durch Beibringung einer Bankgarantie eines Kreditinstitutes oder durch eine Garantieerklärung einer Körperschaft öffentlichen Rechts erfolgen.
Arcus Solutions bietet hier die Insolvanzabsicherung durch den Abschluss eines Versicherungsvertrages an.
Es muss auch ein Abwickler zur Verfügung stehen, das ist eine von 0 bis 24 Uhr erreichbare Stelle in Oesterreich, die über die erforderliche personelle, technische und infrastrukturelle Ausstattung zur Schadensabwicklung verfügt, an die sich die Reisenden wenden können, die die Abwicklung der Ansprüche der Reisenden übernimmt und die gegebenenfalls die für die Rückreise der Reisenden im Fall der Insolvenz erforderlichen Veranlassungen trifft.
Auch hier unterstuetzt Arcus Solutions aktiv, mit der Vermittlung an etablierte Abwickler in Oesterreich.